Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer bei Aufwendungen vor Bezug der Wohnung und des darin befindlichen Arbeitszimmers
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer ist auch auf (Renovierungs-)Aufwendungen vor Bezug der Wohnung, in der
sich das (künftige) Arbeitszimmer befindet, anzuwenden. Ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt, hängt von den Verhältnissen
ab, wie sie sich ab dem Beginn der tatsächlichen Nutzung des Arbeitszimmers darstellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1452 Nr. 24 EFG 2004 S. 1752 EFG 2004 S. 1752 Nr. 23 QAAAB-27184
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2003 - 4 K 350/00
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