BMF-Schr. - I B 6 - 3440/4-9-12 - 121562/3003

Gewerblicher Grundstückshandel: Keine Einbeziehung von Grundstücksveräußerungen nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz in die Drei-Objekt-Grenze

Das BMF teilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Frage eines gewerblichen Grundstückshandels im Zusammenhang mit dem Vollzug des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes Folgendes mit:

Da die öffentliche Hand den Verkauf der Grundstücke nach § 3 Abs. 1 VerkFlBerG verlangen kann und der Eigentümer nach § 3 Abs. 1 S. 3 VerkFlBerG auch verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen, kann dem Verkäufer in diesen Fällen eine Verkaufsabsicht nicht unterstellt werden. Hierfür spricht auch, dass der Verkäufer gezwungen ist, einen unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis zu akzeptieren.

Ein Grundstück, das nach § 3 Abs. 1 VerkFlBerG an die öffentliche Hand veräußert wird, ist somit in der Regel nicht als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze zu werten.

BMF-Schr. v. - I B 6 - 3440/4-9-12 - 121562/3003


Fundstelle(n):
YAAAB-27164