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Einkommensteuer; | Mietwert eines Grundstücks bei Beamten und sonstigen Bediensteten der EG (Art. 14 Abs. 1 EGBefrProt)
Art. 14 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften ist dahin auszulegen, daß die Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften, die unter diese Bestimmung fallen, in dem ursprünglichen Wohnsitzstaat bezüglich des Mietwerts der Wohnung auf einem in einem anderen Mitgliedstaat belegenen eigenen Grundstück zur ESt herangezogen werden können. Art. 13 Abs. 2 dieses Protokolls ist dahin auszulegen, daß es keine indirekte Besteuerung der von den Gemeinschaften gezahlten Gehälter, Löhne und Bezüge darstellt, wenn die Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften im ursprünglichen Wohnsitzstaat bezüglich des Mietwerts der eigenen Wohnung auf einem in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Grundstück, dessen Eigentümer sie sind, zur ESt he...