ZPO § 851d
Buch 8: Zwangsvollstreckung
Abschnitt 2: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Titel 2: Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen [1]
Untertitel 3: Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
§ 851d Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen [2]
Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.
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GAAAB-74510