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ZPO § 612

Buch 6: Weitere besondere Verfahren [1]

Abschnitt 2: Verfahren vor den Commercial Courts und den Commercial Chambers [2]

§ 612 Organisationstermin [3]

1Der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial Chamber treffen mit den Parteien so früh wie möglich in einem Organisationstermin Vereinbarungen über die Organisation und den Ablauf des Verfahrens, sofern keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. 2Die §§ 224, 296 und 356 gelten für Vereinbarungen, die im Rahmen eines Organisationstermins getroffen wurden, entsprechend.

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GAAAB-74510

1Anm. d. Red.: Buch 6 (§§ 606 bis 687) neu gefasst gem. Gesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 302) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: Buch 6 (§§ 606 bis 687) neu gefasst gem. Gesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 302) mit Wirkung v. .

3Anm. d. Red.: § 612 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl 2024 I Nr. 302) mit Wirkung v. .

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