ZPO § 1082
Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Abschnitt 4: Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Titel 2: Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
§ 1082 Vollstreckungstitel
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
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GAAAB-74510