BImSchG § 63
Siebenter Teil: Gemeinsame Vorschriften
§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung [1]
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Fundstelle(n):
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PAAAE-36243
1Anm. d. Red.: § 63 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2694) mit Wirkung v. .