BHO § 101
Teil V: Rechnungsprüfung
§ 101 Rechnung des Bundesrechnungshofes
Die Rechnung des Bundesrechnungshofes wird von dem Bundestag und dem Bundesrat geprüft, die auch die Entlastung erteilen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAB-27032