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Rechengrößen in der Sozialversicherung 2005
Der Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2005 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2005) aktualisiert die Rechengrößen der Sozialversicherung, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2003 orientieren. Danach ergeben sich für 2005 voraussichtlich folgende Werte:
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Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze in der
KV | |||
RV und AloV | KV und PflegeV | allgemein | für
privat Krankenversicherte am | |
West | 62 400 €/Jahr 5 200 €/Monat | 42 300 €/Jahr 3 525 €/Monat | 46 800 €/Jahr 3 900 €/Monat | 42 300 €/Jahr 3 525 €/Monat |
Ost | 52 800 €/Jahr 4 400 €/Monat | 42 300 €/Jahr 3 525 €/Monat | 46 800 €/Jahr 3 900 €/Monat | 42 300 €/Jahr 3 525 €/Monat |
S. 3188
Aufgrund des nur geringen Anstiegs der Bruttolohn- und -gehaltssumme im Jahr 2003 (bundeseinheitlich 1,14 v. H.; in den alten Ländern: 1,09 v. H.; in den neuen Ländern: 1,34 v. H.) bleibt die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV unverändert; sie beträgt in den alten Bundesländern 2 415 €/Monat und im Beitrittsgebiet 2 030 €/Monat.
Die Beitragssätze in den einzelnen Zweigen bleiben aus heutiger Sicht – mit Ausnahme voraussichtlich der Krankenversicherung – gleich. Sie betragen in der Rentenver...