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BFH 07.07.2004 VI R 11/04, NWB 41/2004 S. 325

Lohnsteuer | Verpflegungsaufwendungen eines Feuerwehrmanns (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, § 9 Abs. 5 EStG)

Wie der entschieden hat, übt ein Berufsfeuerwehrmann, der während der Dienstzeit grds. in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, weder eine Fahr- noch eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Dazu führt der Senat weiter aus: Verpflegungspauschalen wegen Einsatzwechseltätigkeit sind nicht bereits dann zu gewähren, wenn der AN immer wieder an Einsatzorten tätig werden muss, die für ihn nicht vorhersehbar sind. Dies folgt aus dem Erfordernis des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG, dass die Arbeit des Stpfl. „typischerweise nur” an ständig wechselnden Einsatzstellen ausgeübt sein darf, was durch den Zuschnitt der Pauschalen bestätigt wird. – Anmerkung: Der BFH führt zutreffend aus, dass Grund für die an die Einsatzwec...

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