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Einkommensteuer | Bekanntgabe des Erstattungsbescheids gegenüber Eheleuten (§§ 26, 26b EStG)
Ein Erstattungsanspruch aus der Steuerfestsetzung zusammen veranlagter Eheleute steht demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das FA gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Es handelt sich um einen Betrag, der zwischen den Ehegatten nur einmal einheitlich aufgeteilt werden kann. Insoweit sind die Grundsätze der Rspr. zum Aufteilungsbescheid nach §§ 268 ff. AO entsprechend anzuwenden. Aufgrund der einheitlichen Entscheidung ist der eine Ehegatte an dem Verfahren des anderen zu beteiligen. Über die Rechtmäßigkeit des Bescheids kann nur einheitlich und gleichzeitig entschieden werden. Daher sind klagebefugte, jedoch nicht selbst klagende Festellungsbeteiligte notwendig zu einem Rechtsbehelfsverfahren hinzuzuziehen bzw. im Klageverfahren beizuladen. Das hat je...