Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags aus Wertpapiergeschäften
Leitsatz
Ungeachtet eines bereits längst bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides steht dem Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides
nach § 10d EStG solange keine Feststellungsverjährung entgegen, als diese Feststellung für künftige Einkommensteuerfestsetzungen
oder Verlustfeststellungen nach § 10d EStG von Bedeutung ist, soweit jedenfalls keine Abweichungen von den im bestandskräftigen
Einkommensteuerbescheid zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen, insbesondere von dem dort ausgewiesenen Gesamtbetrag der
Einkünfte mit der nachträglichen gesonderten Feststellung der vortragsfähigen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
verbunden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 81 Nr. 2 EFG 2004 S. 1689 EFG 2004 S. 1689 Nr. 22 MAAAB-26893
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.06.2004 - 5 K 1445/02
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