Ist ein einer englischen private Company Limited by shares (Ltd.) gewährtes Gesellschafterdarlehen bei dessen Ausfall als
nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 EStG abzugsfähig?
Leitsatz
Ein einer englischen Ltd. hingegebenes Gesellschafterdarlehen ist bei dessen Ausfall nur dann im Rahmen des § 17 EStG als
nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigungsfähig, wenn es den gleichen Bindungen unterliegt, wie sie der BFH für das
einer deutschen GmbH überlassene Darlehen zu dessen Anerkennung als eigenkapitalersetzend fordert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 38 EFG 2005 S. 38 Nr. 1 CAAAB-26892
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.06.2004 - 2 K 2455/02
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