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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2455/02 EFG 2005 S. 38

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 4 Satz 1

Ist ein einer englischen private Company Limited by shares (Ltd.) gewährtes Gesellschafterdarlehen bei dessen Ausfall als nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 EStG abzugsfähig?

Leitsatz

Ein einer englischen Ltd. hingegebenes Gesellschafterdarlehen ist bei dessen Ausfall nur dann im Rahmen des § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigungsfähig, wenn es den gleichen Bindungen unterliegt, wie sie der BFH für das einer deutschen GmbH überlassene Darlehen zu dessen Anerkennung als eigenkapitalersetzend fordert.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 38
EFG 2005 S. 38 Nr. 1
CAAAB-26892

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.06.2004 - 2 K 2455/02

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