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FG Köln Urteil v. - 13 K 6946/01 EFG 2004 S. 1598

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 4, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2

Kapitaleinkünfte:

Kapitalverlust; Wertpapier, vorzeitige Einlösung

Leitsatz

1. Bei Ermittlung der Kapitaleinkünfte nach der Differenzmethode kann ein Kapitalverlust aufgrund vorzeitiger Einlösung eines Wertpapiers nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung geltend gemacht werden.

2. Unter dem Begriff "Einlösung bei Endfälligkeit" kann keine vorzeitige Rückzahlung des Kapitals aufgrund einer Leistungsstörung verstanden werden, deren Ursache im Verhalten des Emittenten oder weiterer Vertragspartner liegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 250 Nr. 5
EFG 2004 S. 1598
EFG 2004 S. 1598 Nr. 21
TAAAB-26882

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FG Köln, Urteil v. 15.07.2004 - 13 K 6946/01

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