Umsatzsteuer als Teil der einkommensteuerlich zu erfassenden Vermögensmehrung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund
unangemessener Provisionszahlungen
Leitsatz
Bei der einkommensteuerlichen Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen als
Einkünfte aus Kapitalvermögen ist die auf den Nettobetrag entfallende Umsatzsteuer unabhängig davon als Teil der Vermögensmehrung
des Gesellschafters zu berücksichtigen, dass sie wegen des Vorsteuerabzuges bei der ausschüttenden Gesellschaft nicht zu einer
Vermögensminderung geführt hat.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 196 Nr. 4 DStRE 2004 S. 1348 Nr. 22 EFG 2004 S. 1838 EFG 2004 S. 1838 Nr. 24 INF 2004 S. 804 Nr. 21 QAAAB-26870
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.06.2004 - 1 K 3477/02 E
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