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Einkommensteuer; | Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen (§ 21 EStG)
Die Instandhaltungsrückstellung, im Sprachgebrauch Instandhaltungsrücklage genannt, zu deren Ansammlung die Wohnungseigentümer gem. §§ 21 Abs. 5 Nr. 4, 28 Abs. 1 Nr. 3 WEG verpflichtet sind, dient der Instandhaltung und der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Zur steuerlichen Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen hat die Stellung genommen.