Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Praxisgebühr bei der Gewinnermittlung
++ Kernaussagen ++Die Fallstudie stellt unter Berücksichtigung des dar, wie die Praxisgebühr im Rahmen der Buchführung der Ärzte zu berücksichtigen ist. Unterschieden wird dabei nach der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich bzw. 4/3-Rechnung.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
++ Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Ertragsteuerliche Erfassung der
Praxisgebühr• Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung | • Gewinnermittlung durch
freiwillige Bilanzierung• Nichtzahlung der PraxisgebührBeratungshinweise | |||
II. |
I. Ertragsteuerliche Erfassung der Praxisgebühr
Seit dem wird pro Quartal eine neue gesetzliche Zuzahlung für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen als sog. Praxisgebühr erhoben, die vom Patienten an den Arzt zu leisten ist und von diesem an die Krankenkasse abzuführen ist. Steuerrechtlich gilt für die Praxisgebühr nach dem dass die vereinnahmte Praxisgebühr vom Arzt als sofort steuerpflichtige Einnahme zu erfassen ist (vgl. hierzu ausführlich BBK 14/2004 F. 1 S. 4419 KN-Nr. 238/2004). Bei der Gewinnermittlung sind in der Praxis vier Fallvarianten zwingend zu unterscheiden. Die nachstehenden Beispiele stellen die aus ihnen resultierenden unterschiedlichen...