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Verfüllvolumen eines Deponiegrundstücks als wertbildender Faktor?
Die Möglichkeit, ein Grundstück für ein konkretes Vorhaben (hier: Verwendung eines Militärgeländes als Bodendeponie) zu nutzen, ist untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden. Diese Nutzungsmöglichkeit stellt gem rkr. (EFG 2004 S. 1044) einen werterhöhenden Faktor dar, jedoch kein eigenständig abschreibbares WG neben dem Grund und Boden.