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BBK 19/2004 S. 4437

Ermittlung der Wertschöpfungsanteile bei Mischbetrieben (§§ 2, 3 InvZulG 1993)

Für Betriebe, die sowohl eine von der InvZul-Förderung ausgeschlossene Tätigkeit als auch eine geförderte Tätigkeit ausüben, sog. Mischbetriebe, werden die Wertschöpfungsanteile der einzelnen Tätigkeiten nach dem Berechnungsschema des BStBl I S. 904, ermittelt. Gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 28/04, EFG 2004 S. 1319) umfassen dabei die von den Umsätzen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 UStG abzuziehenden Vorleistungen mit Ausnahme der dort ausdrücklich aufgenommenen Aufwendungen sämtliche Kosten des Betriebs, auch wenn sie nicht unmittelbar mit der Herstellung oder dem Verkauf von Gütern zusammenhängen.

[KA]

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