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BBK 19/2004 S. 4437

Übertragbarkeit ertragsteuerlicher Grundsätze auf das Investitionszulagenrecht (§§ 3, 4 InvZulG 1999)

Ein bei der ESt-Veranlagung ausgeübtes Wahlrecht (Abschn. 43 Abs. 5 Satz 2 EStR), aufgrund umfangreicher Erhaltungsaufwendungen von der Herstellung eines anderen WG auszugehen, führt gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 18/04, EFG 2004 S. 1153) für das InvZul-Recht nicht zu der Annahme eines anderen Herstellungsjahres des renovierten Gebäudes.

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