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LG Berlin 22.06.2004 102 T 48/04, NWB 40/2004 S. 318

Gesellschaftsrecht | Nachweis der Gründung einer englischen Limited

Für den Nachweis der Gründung einer englischen Limited Company im Registerverfahren kommt eine Bescheinigung der für die Ausstellung der Gründungsurkunde zuständigen Behörden (hier: Registrar of Companies) darüber, dass die Gesellschaft zu einem früheren Zeitpunkt gegründet worden ist, dieselbe Beweiskraft zu wie der Gründungsurkunde selbst. Der Nachweis der Vertretungsberechtigung kann durch eine Bescheinigung des Registrar of Companies geführt werden, sofern aus der Bescheinigung eine gesonderte rechtliche Prüfung der hinterlegten Gesellschaftsdokumente hervorgeht (, GmbHR 2004, 1227).

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