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Einkommensteuer; | Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei Bürgschaftsgestellung (§§ 16, 17 EStG)
Geht der Gesellschafter einer GbR zugunsten der Gesellschaft eine Bürgschaftsverpflichtung ein, so hat das Wertloswerden der aus der Bürgschaftsinanspruchnahme entstandenen Ersatzforderung regelmäßig entsprechende Auswirkungen auf die stl. Verlustberücksichtigung, wenn die Gesellschaft als solche beendet wird. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Einlagekapital schon im Zeitpunkt der Einlage als wertlos zu behandeln ist. Dieser Zeitpunkt kann schon vor der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft liegen, also etwa dann, wenn die Inanspruchnahme konkret droht und feststeht, daß die Ersatzforderung des Gesellschafters nicht mehr zu realisieren sein wird ().