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ABC der Beteiligungsrechte des Betriebsrats außerhalb der Betriebsverfassung
Neben den Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sind in zahlreichen anderen Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen Rechte und Pflichten des BR geregelt bzw. dessen Einbeziehung vorgesehen. Die nachfolgende Übersicht führt die wichtigsten dieser Gesetze auf und benennt den wesentlichen Regelungsinhalt.
Aktiengesetz
Nach § 98 Abs. 2 Nr. 4 und § 99 Abs. 2 AktG kann der Gesamtbetriebsrat (Betriebsrat – BR) einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats stellen, wenn streitig oder ungewiss ist, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist. Er ist im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu hören. Eine Feststellungsklage hinsichtlich der Nichtigkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds kann auch der Konzern-, Gesamt- oder BR einreichen. Auch der BR kann die Aufsichtsratswahl anfechten, wenn die Wahl nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz auf Vorschlag der BR erfolgte.
Altersteilzeitgesetz
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersteilzeitG setzt ein Anspruch auf die Leistungen nach § 4 voraus, dass aufgrund einer Vereinbarung das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 v. H. aufgestockt wird und für den Arbeitnehmer (AN) Beiträge zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung minde...