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Zur Behandlung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis im Insolvenzverfahren
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung veröffentlicht die OFD die Rdvfg. Steuern in der Insolvenz.
Die Anlagen der Rdvfg. (1–8) gliedern sich in einen allgemeinen Teil über die Insolvenzordnung und weitere Teile über die Behandlung der verschiedenen Steuerarten in der Insolvenz.
Im Konkursrecht war bisher zu unterscheiden nach der Begründetheit und der Entstehung und Fälligkeit der Abgabenforderungen.
Im Unterschied dazu stellt die Insolvenzordnung für die Einordnung der zum Verfahren anzumeldenden Ansprüche nunmehr nur noch auf den Zeitpunkt der Begründetheit ab, § 38 InsO. Auf die steuerrechtliche Entstehung der Forderungen kommt es im Insolvenzverfahren demzufolge nicht mehr an. Daraus folgt, dass eine Abgabenforderung – unabhängig von der steuerrechtlichen Entstehung – immer dann als Insolvenzforderung im Sinne von § 38 InsO anzusehen ist, wenn ihr Rechtsgrund zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war.
Insolvenzforderungen sind durch Anmeldung zur Tabelle beim Verwalter geltend zu machen.
Davon zu unterscheiden sind Forderungen an die Masse, die durch Rechtshandlungen des Verwalters bzw. des vorläufigen „starken” Verwalters (§ 55 InsO) begründet werden. Sie werden mittels Steuerbescheid an den Insolvenzverwalter geltend...