Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und
auswärtigem Einsatzort bei unentgeltlichem Sammeltransport
Tatsächlicher Aufwand als Voraussetzung für die Anwendbarkeit
der Entfernungspauschale
Einkommensteuer 2001
Leitsatz
1. Fährt ein Arbeitnehmer mit
dem eigenen Pkw zum Betriebssitz des Arbeitgebers und wird von dort mit Hilfe
eines unentgeltlichen Sammeltransports zu den auswärtigen Einsatzstellen
befördert, gilt der Betriebssitz als Arbeitsstätte, so dass die
Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG lediglich
für die Fahrten zum Betriebssitz zu Werbungskosten führt. Für
die Fahrten vom Wohnort zu den jeweiligen Einsatzstellen sind nicht die
Grundsätze der Einsatzwechseltätigkeit anwendbar (entgegen , EFG 2004, 94).
2. Die pauschale Abgeltung von
Werbungskosten bedingt grundsätzlich das Vorhandensein von
Aufwendungen.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1821 EFG 2004 S. 1821 Nr. 24 VAAAB-26462
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