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FG München Urteil v. - 14 K 4883/03

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug aus in einem Pachtvertrag vereinbarten Pachtzahlungen

Umsatzsteuer 1998, 1999, 2000, 2001, 2002 und Umsatzsteuer-Voranmeldung, 06/2003

Leitsatz

1. Besteht über die Höhe des Pachtzinses keine Einigkeit, ist der Pächter eines Grundstücks nicht berechtigt, den abzurechnenden Betrag zu bestimmen.

2. Änderungen und Ergänzungen des umsatzsteuerlich maßgebenden Rechnungsinhalts müssen wegen der grundsätzlichen Alleinzuständigkeit des leistenden Unternehmers für die Abrechnung vom leistenden Unternehmer stammen.

3. Der Pächter eines Grundstücks ist bei monatlichen Teilleistungen zum Vorsteuerabzug dann berechtigt, wenn im Pachtvertrag die auf das Entgelt für die jeweilige Teilleistung entfallende Mehrwertsteuer betragsmäßig gesondert ausgewiesen ist und die jeweilige Zahlungsanweisung des Pächters als konkretisierender Zusatzbeleg der Summe aus Entgelt und Mehrwertsteuer entspricht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAB-26447

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 14.07.2004 - 14 K 4883/03

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