Vorsteuerabzug aus in einem Pachtvertrag vereinbarten
Pachtzahlungen
Umsatzsteuer 1998, 1999, 2000, 2001, 2002 und
Umsatzsteuer-Voranmeldung, 06/2003
Leitsatz
1. Besteht über die Höhe
des Pachtzinses keine Einigkeit, ist der Pächter eines Grundstücks
nicht berechtigt, den abzurechnenden Betrag zu bestimmen.
2. Änderungen und
Ergänzungen des umsatzsteuerlich maßgebenden Rechnungsinhalts
müssen wegen der grundsätzlichen Alleinzuständigkeit des
leistenden Unternehmers für die Abrechnung vom leistenden Unternehmer
stammen.
3. Der Pächter eines
Grundstücks ist bei monatlichen Teilleistungen zum Vorsteuerabzug dann
berechtigt, wenn im Pachtvertrag die auf das Entgelt für die jeweilige
Teilleistung entfallende Mehrwertsteuer betragsmäßig gesondert
ausgewiesen ist und die jeweilige Zahlungsanweisung des Pächters als
konkretisierender Zusatzbeleg der Summe aus Entgelt und Mehrwertsteuer
entspricht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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