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FG München Urteil v. - 1 K 4049/02 EFG 2004 S. 1660

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 122 Abs. 3, AO 1977 § 355 Abs. 1, AO 1977 § 5, FGO § 102

Wirksamkeit eines dem Steuerpflichtigen bekannt gegebenen Steuerbescheids bei möglicherweise bestehender Empfangsvollmach

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1991 bis 1993

Leitsatz

Dass ein Steuerbescheid zwingend einem Bevollmächtigten bekannt zu geben ist, kann nicht aus einer allgemein erteilten Vollmacht geschlossen werden, aus der sich möglicherweise stillschweigend oder konkludent eine Empfangsvollmacht ergibt. In diesem Fall ist das FA berechtigt, den Steuerbescheid an den Steuerpflichtigen oder den Bevollmächtigten bekannt zu geben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 364 Nr. 6
EFG 2004 S. 1660
EFG 2004 S. 1660 Nr. 22
TAAAB-26441

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FG München, Urteil v. 02.07.2003 - 1 K 4049/02

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