Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch entgeltliche
Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgerätes
Körperschaftsteuer 1994–1996 und Gewerbesteuermessbescheide
1994–1996
Leitsatz
Die entgeltliche
Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgerätes (hier:
eines Magnetresonanztomographen) einschließlich der
Zurverfügungstellung qualifizierten, medizinisch-technischen Personals
durch ein gemeinnütziges Krankenhaus an eine ärztliche
Praxisgemeinschaft erfolgt nicht im Rahmen eines Zweckbetriebes, sondern wird
im Rahmen eines von der Steuerbefreiung ausgenommenen wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes erbracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1745 EFG 2004 S. 1745 Nr. 23 JAAAB-26440
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 16.06.2004 - 1 K 729/01
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