Einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Schenkungsteuer bei mehreren Bedachten
Leitsatz
Die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Schenkungsteuer ist einheitlich vorzunehmen, wenn bei Übertragung
eines Grundstücks an mehrere Bedachte im Wege der Einzelrechtsnachfolge der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen
zuzurechnen ist.
Fundstelle(n): KAAAB-26431
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2004 - 11 K 4122/02 BG