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Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. 4. 1999
Durch das StÄndG 2003 (BGBl I S. 2645) wurde die Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 % für Fahrzeuge, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werden, abgeschafft und § 15 Abs. 1b UStG zum aufgehoben. Die Ermächtigung des Rates der EU vom , auf die die Einschränkung des Vorsteuerabzugs ab gestützt worden ist, ist zum ausgelaufen. Für die Zeit ab kann sich der Unternehmer daher unmittelbar auf das für ihn günstigere Recht des Art. 17 der 6. EG-Richtlinie berufen. Mit hat der EuGH in der Rechtssache C-17/01 entschieden, dass Art. 3 der Entscheidung des Rates insoweit unwirksam ist, als er regelt, dass die Ratsentscheidung rückwirkend ab gilt. Das bedeutet, dass die Ratsermächtigung für den Zeitraum vom bis zum ...