Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998 (§ 23 EStG 1997; § 363 Abs. 2 AO)
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Hat das FA trotz der nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO eingetretenen Verfahrensruhe eine Einspruchsentscheidung erlassen, so kommt eine isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung durch das FG dann nicht in Betracht, wenn der Kläger vor dem FG über die Aufhebung der Einspruchsentscheidung hinaus eine materiell-rechtliche Entscheidung in der Sache beantragt. (2) Aufgrund des (HFR 2004 S. 471) sind in den Jahren 1997 und 1998 entstandene Spekulationsverluste aus Wertpapiergeschäften steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen. – Anmerkung: Das materiell-rechtliche Ergebnis dieser Entscheidung ist unerbittlich konsequent. Der nichtige § 23 EStG verhindert für die VZ 1997 und 1998 auch den Ansatz von Verlusten. Werden...