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Einkommensteuer | steuerfreie Entnahme einer fremdvermieteten Wohnung zum Eigenbedarf während der Übergangsregelung (§ 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG; § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG 1990)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Nutzung einer vor dem fremdvermieteten Wohnung zu eigenen Wohnzwecken oder für Wohnzwecke eines Altenteilers während des Zeitraums der Übergangsregelung führt nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a. F. (jetzt § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG) zu einer Zwangsentnahme dieser bis dahin dem gewillkürten BV zuzuordnenden Wohnung. (2) Das Entnahmeprivileg des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a. F. (jetzt § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG) erfordert eine auf Dauer angelegte private Nutzung durch den Betriebsinhaber oder den Altenteiler. Die kurzzeitige Nutzung einer Wohnung des (gewillkürten) BV durch den Altenteiler oder den Betriebsinhaber ist nicht geeignet, den betrieblichen Zusammenhang des WG zu lösen und endgültig notwendiges Privatvermögen zu begründen. – Anmerkung: Die Entscheidung ist jedenfalls für denkmalgeschützte Wohnung...