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BBV 9/2004 S. 7

Wertpapier-Risikogeschäfte einer GmbH

Tätigt eine GmbH Risikogeschäfte (Wertpapiergeschäfte), rechtfertigt dies regelmäßig nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des (beherrschenden) Gesellschafters ausgeübt. Die Gesellschaft ist grundsätzlich darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen (Bestätigung des I R 106/99, BStBl 2003 II S. 487; Abweichung von den S 2742, BStBl 1997 I S. 112, und v. - S 2742, BStBl 2003 I S. 333). Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann jedoch anzunehmen sein, wenn die GmbH die Wertpapiergeschäfte mit ihren beherrschenden Gesellschaftern tätigt und der Kaufpreis durch Kursbeeinflussung zugunsten der Gesellschafter bestimmt ist ().

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