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BBV Nr. 9 vom Seite 26

Kindbedingte Steuerermäßigungen nach Trennung oder Ehescheidung

Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

Scheidungsstatistik und ihre Folgen im Zivil- und Steuerrecht

Die stetig angestiegene Zahl der Ehescheidungen in Deutschland (1991 bis 2000 von 136 317 auf 194 410 Ehescheidungen pro Jahr und einem neuen Höhepunkt im vergangenen Jahr 2003) betrifft immer auch Ehen mit minderjährigen Kindern. So waren im Jahr 2000 148 190 minderjährige Kinder von Ehescheidungen betroffen.

Den zivil- und unterhaltsrechtlichen Auswirkungen, die die Trennung der Eltern hat, folgen unmittelbar auch einkommensteuerliche Konsequenzen. Die Steuerermäßigungen, die Eltern in intakter Ehe gemeinsam zustanden, werden nun Vater oder Mutter zugesprochen oder aber aufgeteilt. In jedem Fall sind diese steuerrechtlichen Zuweisungen bei der Bemessung der unterhaltsrechtlichen Ansprüche zu berücksichtigen. Bis zum war umgekehrt auch die unterhaltsrechtliche Anrechnung des Kindergelds durch einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 1612b BGB bei der Steuerfestsetzung des barunterhaltsverpflichteten Elternteils zu berücksichtigen. In jedem Fall stehen Eltern nach dem Scheitern ihrer Ehe die kindbedingten Steuerentlastungen zu, die auch von Anfang an unverheiratete Eltern beanspruchen können...

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