Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unfallversicherung; | Unfallversicherungsschutz bei einer Incentive-Reise
Bei einer Incentive-Reise, die gleichermaßen der Motivation wie der Belohnung für erfolgreiche Betriebstätigkeit dienen soll, ist in unfallversicherungsrechtlicher Hinsicht zwischen einem rein betriebsbezogenen Teil der Reise, der z. B. auf Fortbildung und Informationsvermittlung bezogen ist, und einem solchen Teil der Reise zu unterscheiden, der dem reinen Privatvergnügen (hier: Grasrollerrennen) dient. Auch dann, wenn der rein unterhaltende Teil einer Reise in bezug auf die Kostenübernahme und die Organisation allein durch das Unternehmen getragen wird, besteht insoweit für einen Unfall kein sozialversicherungsrechtlicher Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Grundsätze zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Betriebsausflügen können nicht herangezogen werden, weil nu...