Verrechenbarkeit zurückgetragener Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bei den zu berücksichtigenden Einkünften aus
privaten Veräußerungsgeschäften des Rücktragsjahres
Leitsatz
Positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres sind für Zwecke der Ermittlung der anzurechnenden Einkünfte
des Kindes nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG mit rücktragsfähigen negativen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften des Folgejahres
i.S.v. § 23 Abs. 3 S. 9 EStG verrechenbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1779 EFG 2004 S. 1779 Nr. 23 UAAAB-26137