Entgeltliche Zuverfügungstellung von Sportflugzeugen durch Luftsportverein ist umsatzsteuerfrei
Leitsatz
1) Bei der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Sportflugzeugen durch einen Luftsportverein an seine Mitglieder handelt
es sich um eine andere sportliche Veranstaltung i.S. des § 4 Nr. 22b UStG, wenn sich die Aktivitäten des Vereins nicht auf
die bloße Nutzungsüberlassung dieser Sportgeräte beschränken, sondern weitergehende organisatorische Maßnahmen umfassen.
2) Die Tatsache, dass die vom Verein erhobenen Gebühren sich letztendlich an dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistung
(Flugstunden) ausrichten und damit keine klassischen Teilnehmergebühren darstellen, ist hierbei unbeachtlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1800 EFG 2004 S. 1800 Nr. 23 SAAAB-26116
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