Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gratifikationsrecht; | tarifliche Sonderzahlung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit
Die Entscheidungen des BAG zum Anspruch auf eine Gratifikation bei Arbeitsunfähigkeit reißen nicht ab. Im neuesten Fall entschied das zum Tarifvertrag über die stufenweise Einführung eines 13. Monatseinkommens (Sonderzahlung) für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und andere mehr vom , daß nach den Regelungen dieses Tarifvertrages ein Arbeitnehmer, der während des gesamten Kalenderjahres arbeitsunfähig krank war, die betriebliche Sonderzahlung beanspruchen konnte. Aus dem Tarifvertrag ergab sich, daß bei über 10 Jahren beschäftigten Arbeitnehmern längere Krankheitszeiten ohne Entgeltfortzahlung ohne Einfluß auf die tarifliche Sonderzahlung bleiben sollten. Daraus ergeb...