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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 72/04

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 29 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 29 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 565/80 Art. 6

Festsetzung von Aufschubzinsen

Leitsatz

Der Verfall einer Sicherheit, der Voraussetzung für die Festsetzung einer Zinsanforderung nach Art. 29 Abs. 3 VO Nr.2220/85 ist, kann auf einer behördlichen oder gesetzlichen Anordnung beruhen.

Fundstelle(n):
ZAAAB-26089

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 11.06.2004 - IV 72/04

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