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Einkommensteuer | Berücksichtigung der Bezüge aus einer Au‐pair-Tätigkeit in den USA beim Kindergeld
(1) Die von den Gasteltern für eine Au-pair-Tätigkeit in den USA gewährte Unterkunft und Verpflegung sowie das gezahlte Taschengeld sind Bezüge des Kindes i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Diese stellen keinen ausbildungsbedingten Mehrbedarf dar, wenn sie nicht nachweislich für besondere Ausbildungszwecke verwendet werden. (2) Bei der Bewertung des Taschengeldes bleibt dessen Kaufkraft – im Streitfall in den USA – unberücksichtigt; es ist deshalb mit dem Devisenmittelkurs oder Wechselkurs umzurechnen. (3) Unterhält das Kind im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit nicht ausnahmsweise einen doppelten Haushalt, ist bei den Bezügen des Kindes aus dieser Tätigkeit auch kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf nach (Auslands-) Pauschbeträgen entsprechend den Grundsätzen der zeitlich beschränkten doppelten...BStBl II 2002, S. 469BStBl II 2000, S. 566BStBl II 2001, S. 491