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Doppelbesteuerung | Anwendungsregelung des DBA-Österreich und abweichendes Wirtschaftsjahr
(1) Die Garantenstellung des Organträgers für die wirtschaftliche Existenz der Organgesellschaft kann zu einer Vorausleistungspflicht auf die Verlustübernahme führen, die steuerlich keine verdeckte Einlage darstellt. (2) Bei der Anwendung des Änderungsabkommens zum DBA-Österreich vom ist für die steuerliche Erfassung einer Dividende ein innerstaatlich zulässiges abweichendes Wirtschaftjahr zu beachten (, F, rkr., EFG 2004, S. 921). • Hinweis: Im Streitfall befreite die Organträgerin (OT) die Organgesellschaft (OG) von ihrer Verpflichtung als Mithaftende für ein Bankdarlehen eines Geschäftspartners der OG, der illiquide wurde. Das Bankdarlehen hatte zur Finanzierung eines Liefergeschäfts der OG an den Geschäftspartner gedient. Streitig war zum ei...