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Arbeitsrecht | neue Arbeitsstättenverordnung
Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung) v. ist im BGBl 2004 I S. 2179 verkündet worden und am in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Im Anhang der Verordnung werden die einzelnen Anforderungen an Arbeitsstätten genau festgelegt (z. B. hinsichtlich der Raumtemperatur, der Lüftung, Lärm oder Beleuchtung oder bei der Gestaltung von Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen).