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Leasing | Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines Kraftfahrzeug-Leasingsvertrags
Im Falle der außerordentlichen Kündigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung wegen Zahlungsverzugs des Leasingnehmers findet der vom Leasinggeber intern kalkulierte Restwert des Leasingfahrzeugs bei der konkreten Berechnung des Kündigungsschadens des Leasinggebers als Rechnungsposten für den hypothetischen Fahrzeugwert bei Vertragsende auch dann keine Berücksichtigung, wenn der Leasinggeber für den Fall der ordnungsgemäßen Beendigung des Leasingvertrags in Höhe des Restwerts eine Rückkaufvereinbarung mit dem Fahrzeughändler getroffen hat, von dem er das Leasingfahrzeug erworben hat ().