Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtspflege | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz
Das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) v. ist im BGBl 2004 I S. 2198 verkündet worden und am in Kraft getreten. Erhebliche Änderungen betreffen die Zivil- und Strafprozessordnung; daneben werden auch die Verwaltungsgerichtsordnung, die Finanzgerichtsordnung, das Sozialgerichtsgesetz sowie das Rechtspflegergesetz gerändert.