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Einkommensteuer | Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG)
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Nicht angelegtes Geldvermögen kann – ebenso wie die vom Großen Senat des (BStBl 2004 II S. 95) ausdrücklich erwähnten, ihrer Art nach ertraglosen WG – nur Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein, wenn sich der Übernehmer im Übergabevertrag verpflichtet, eine ihrer Art nach bestimmte, ausreichend ertragbringende Vermögensanlage zu erwerben. (2) Beruft sich der Übernehmer darauf, dass für die Zukunft ausreichend hohe Nettoerträge zu erwarten sind, sind der Ertragsprognose i. d. R. die Nettoerträge im Jahr der Übergabe und in den beiden folgenden Jahren zugrunde zu legen. Die eine Verbesserung der Ertragslage versprechenden Umstände müssen im Zeitpunkt der Ve...