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Einkommensteuer | Schätzung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1-v. H.-Methode bei Überschussrechnern (§ 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Soweit nicht eine betriebliche Nutzung von weniger als 10 v. H. erfolgt, kann ein Kfz dem BV auch dann zugeordnet werden, wenn der Stpfl. seine Gewinne nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Der private Nutzungsanteil ist dann nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (sog. 1-v. H.-Methode) anzusetzen ().