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Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
I. Ziele des Gesetzes
Am ist das Zweite Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat v. (BGBl 2004 I S. 974) in Kraft getreten. Mit diesem Artikelgesetz ist ein weiterer wesentlicher Schritt zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat nach den Mitbestimmungsgesetzen und ihren Wahlordnungen vollzogen worden. Bereits ein Jahr zuvor sind mit dem (ersten) Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (v. , BGBl 2002 I S. 1130) das Mitbestimmungsgesetz geändert und im Anschluss daran die drei Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz vollständig überarbeitet und vereinfacht worden (v. , BGBl 2002 I S. 1682, 1708 und 1741).
Sowohl die gesetzlichen Änderungen im Jahr 2002 als auch die Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat haben in der Praxis breite Zustimmung gefunden. Sie beruhen im Wesentlichen auf den Konsensergebnissen einer Expertengruppe, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit dem Ziel eingesetzt worden war, Möglichkeiten zur Vereinfachung der Wahlverfahren für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu erarbeiten. Diese Expertengruppe setzte sich überwiegend aus ...