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Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahmenüberschussrechnern: Chancen und Risiken
Nach der Rechtsprechung des BFH kommen als gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach §§ 4, 5 EStG solche Wirtschaftsgüter in Betracht, die bestimmt und geeignet sind, den Betrieb zu fördern (z. B. , BStBl 1980 II S. 40; v. - VIII R 86/87, BStBl 1993 II S. 21) und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen. Der mit dieser Formulierung geforderte (objektive) betriebliche Förderungszusammenhang soll zwar – strukturell – gleich dem notwendigen Betriebsvermögen einen funktionalen Bezug zum Betrieb zum Ausdruck bringen; dieser ist jedoch insofern schwächer ausgeprägt, als er – im Unterschied zum Bereich des notwendigen BV – keine endgültige Entscheidung des Steuerpflichtigen über den unmittelbaren Einsatz im Betrieb, also keine endgültige Funktionszuweisung voraussetzt. Gewillkürtes Betriebsvermögen erfasst mit anderen Worten neutrale Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Verwendung unter Berücksichtigung der Wertungen des EStG möglich ist.
Bei Überschussrechnern sollte der Ausweis als gewillkürtes Betriebsvermögen nach früherer BFH-Auffassung mangels Möglichkeit des Bilanzausweises...