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BFH 14.04.1993 I R 120/91

Lohnsteuer; | Überschreitung der Veranlagungsgrenzen (§ 46 EStG)

Die Erklärung des Stpfl., er verzichte auf die Berücksichtigung von geltend gemachten und nachgewiesenen einkommensmindernden Aufwendungen, um eine ESt-Veranlagung gem. § 46 Abs. 1 EStG zu erreichen, ist stl. beachtlich, soweit sie sich auf Aufwendungen bezieht, die nur auf Antrag des Stpfl. zu berücksichtigen sind, und die Erklärung als Rücknahme des Antrags auszulegen ist (). Hierzu führt der Senat weiter aus, daß die nachgewiesenen WK und BA von Amts wegen und nicht nur auf Antrag einkünftemindernd zu berücksichtigen sind und daß die Aufwendungen gem. § 10 EStG i. V. mit § 2 Abs. 4 EStG bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind, ohne daß es eines Antrags des Stpfl. bedarf.

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